Zwangsfilter in allen Betriebssystemen gefordert – Große Ablehnung über alle Verbände
Die Bundesländer Deutschlands arbeiten an einer Reform des Jugendmedienschutz-Vertrages und haben im Rahmen dieser Neuerungen geplant, Inhaltsfilter verpflichtend vorzuinstallieren. Dabei sollen über alle Endgeräte hinweg von den Herstellern Jugendschutz- und Pornofilter auf den Geräten installiert werden. Sowohl die breite Öffentlichkeit als auch viele Verbände sind gegen diese Änderungen.
Grundsätzlicher Filter auf allen Endgeräten
Der Plan der Bundesländer ist, dass die Anbieter aller Betriebssysteme die Filter vor der Auslieferung der Geräte installieren und diese scharfschalten müssen. Das gilt nicht nur für Computer und Laptops, sondern auch für Smartphones und Tablets. Es sollen per Voreinstellung alle Webseiten blockiert werden, welche nicht für Menschen unter 18 Jahren geeignet sind und welche über kein entsprechendes Alterslabel verfügen. Bei genauer Betrachtung beträfe dies den Großteil der im Internet verfügbaren Seiten. Denn das Alterslabel, welches hier vorausgesetzt wird, ist international nicht etabliert und wird wohl auch in Zukunft nicht von den Betreibern der Seiten genutzt. Faktisch würden also bei einem solchen Modell alle internationalen Seiten von Beginn an gesperrt sein.
Die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als praktische Zensur
Verschiedene IT-Verbände und Medienverbände, aber auch die verschiedenen Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle protestieren bereits gegen die geplante Änderung. Denn das neue Konzept sei weder technisch noch inhaltlich umsetzbar und könnte zu enormen Barrieren führen. Verbände wie Bitkom, evo, Vaunet, ZVEI und auch die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft haben sich in einem Brandbrief an die Entscheider gewendet. Die geplanten Änderungen seien laut diesem Brief weder angemessen noch effektiv. Zudem käme es mit dieser Neuregulierung zu einem Overblocking, welches nicht im Sinne der Länder sein könne.
Warum die Novellierung ein Problem darstellen kann
Der Schutz der Jugend vor Pornografie und anderen, nicht für Jugendliche verfügbaren Inhalte ist wichtig, keine Frage. Doch mit der Verpflichtung eine praktische Blockierung durchzuführen, gibt es erhebliche Probleme. Denn die Alterskennzeichnung laut JMStV wird nur von wenigen, und dann nur deutschen Seiten überhaupt durchgeführt. Das bedeutet praktisch, dass beispielsweise auch 17-jährige Schüler nicht in der Lage sein könnten, internationale Recherchen für den Unterricht in verschiedenen Bereichen durchführen zu können. Doch damit nicht genug. Denn laut dem ersten Gesetzesentwurf sind noch weitere Vorgaben geplant.
Webseiten und Anbieter in der Pflicht
Damit diese Blockierung richtig funktioniert, werden auch die Betreiber von Websites in die Pflicht genommen. Abhängig von der Größe der Seite und der Anzahl der Zugriffe müssen diese unter anderem Schnittstellen bereitstellen, damit unpassende Inhalte nicht nur ausgeblendet, sondern auch gemeldet werden können. Die Vorschriften sollen dabei auch für ausländische Anbieter gelten, deren Dienste zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind. Das kann unter anderem dazu führen, dass einige kleinere Anbieter ihre Dienste in Deutschland nicht mehr anbieten werden, weil der Aufwand für diese zu groß wird.
Fazit: Der Jugendschutz im Internet bleibt eine Herausforderung
Noch immer gibt es keine direkten Ergebnisse der vielen Diskussionen. Das sich in Sachen Jugendschutz etwas ändern muss, ist allen Beteiligten klar. Wie man dies allerdings schafft, ohne ein Overblocking zu betreiben und ohne die Flexibilität einzuschränken, bleibt allerdings bisher noch immer ein Geheimnis.
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